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Bauleitplanung der Universitätsstadt Marburg - Einfacher Bebauungsplan der Universitätsstadt Marburg Nr. EB_004 „Zur Anwendung der sozialen Wohnraumquote im unbeplanten Innenbereich“ – Marburg
Bauleitplanung der Universitätsstadt Marburg
- Einfacher Bebauungsplan der Universitätsstadt Marburg EB_004 „Zur Anwendung der sozialen Wohnraumquote im unbeplanten Innenbereich“ – Marburg
Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplan EB_004 umfasst insgesamt vier unterschiedliche Teilbereiche, die sich im „unbeplanten Innenbereich“ gem. § 34 BauGB befinden und sich über das gesamte Stadtgebiet verteilen. Konkret handelt es sich um Teilbereiche Grassenberg (A), Haustatt (B), Ortenberg (C) und Cappel (D).
Vor dem Hintergrund der wachsenden Notwendigkeit zum Bau von preiswertem Wohnraum und dem Ziel der Schaffung gemischter baulicher und sozialer Strukturen innerhalb des gesamten Stadtgebietes nimmt sich der Bebauungsplan die Regelungsmöglichkeiten des neu eingeführten Planungsinstrumentes nach dem § 9 Abs. 2 (d) BauGB zur Hilfe. Dabei wird innerhalb der Teilbereiche festgesetzt, dass auf Flächen, auf denen Bauvorhaben mit ≥ 10 Wohneinheiten realisiert werden, der Vorhabenträger verpflichtet wird, die zum Zeitpunkt der Verpflichtung geltenden Förderbedingungen der sozialen Wohnraumförderung, insbesondere die Miet- und Belegungsbindung, einzuhalten. Die Einhaltung dieser Verpflichtung ist in geeigneter Weise für mindestens 30 % der Wohneinheiten und/oder mindestens 30 % der geschaffenen Gesamtwohnfläche vertraglich gegenüber der Genehmigungsbehörde zu sichern.
Das Bauleitplanverfahren bezieht sich ausschließlich auf Gebiete des unbeplanten Innenbereichs gem. § 34 BauGB und dient der Innenentwicklung. Daher wird ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch ohne Umweltprüfung durchgeführt. Städtebauliche, klimatologische und soziale Leitziele der Universitätsstadt Marburg bleiben hiervon unberührt bzw. gelten weiter.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Planunterlagen in der Zeit vom 25. Juni bis einschließlich 02. August 2024 zur Einsicht im Foyer des Dienstgebäudes des Stadtbauamtes, Barfüßerstraße 11, 35037 Marburg, während der Dienstzeiten aushängen. Während dieser Frist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Ansprechpartner sind Bernd Kintscher und Jannik Weber
Tel.: 06421 / 201-1640 bzw. -1652
Mail: Bernd.Kintscher@marburg-stadt.de
Ansprechpartner/in
Herr Bernd Kintscher![]() | |
Amt / Bereich Fachdienst 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz Stadtverwaltung, Zimmer 131 // 1. OG Barfüßerstraße 11 35037 Marburg Telefon: 06421 201-1640 E-Mail: stadtplanung@marburg-stadt.deE-Mail: Bernd.Kintscher@marburg-stadt.de | |
Jannik Weber![]() | |
Amt / Bereich Fachdienst 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz Stadtverwaltung Barfüßerstraße 11 35037 Marburg Telefon: 06421 201-1652 E-Mail: stadtplanung@marburg-stadt.deE-Mail: jannik.weber@marburg-stadt.de |
Dokumente
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Vorentwurf_EBP_004.pdf (6 MB) |
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Vorentwurf_Begründung_EB_004.pdf (1 MB) |