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Bauleitplanung der Universitätsstadt Marburg - Bebauungsplan Nr. 9/42, 2. Änderung „Franz-Tuczek-Weg/Cappeler Straße/Frauenbergstraße“
Bauleitplanung der Universitätsstadt Marburg
Bauleitplanung der Universitätsstadt Marburg,
Bebauungsplan-Änderung Nr. 9/42 „Franz-Tuczek-Weg/Cappeler Straße/Frauenbergstraße“, Stadtteil Südbahnhof,
Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Das ca. 1,8 ha große Plangebiet befindet sich am südlichen Stadtrand der Universitätsstadt Marburg im Übergang zum Stadtteil Cappel. Die Straßenverläufe des Franz-Tuczek-Wegs, der Cappeler Straße und der Frauenbergstraße begrenzen den Geltungsbereich des Bebauungsplans.
Zur Sicherstellung des mittel- bis langfristigen Bedarfs an Wohnbauflächen soll innerhalb dieses Geltungsbereichs ein „urbanes Gebiet“ nach § 6a Baunutzungsverordnung (BauNVO) entstehen. Ziel ist die Errichtung eines Wohnquartiers mit ca. 90 Wohneinheiten, hiervon 30 % im geförderten Wohnungsbau, sowie die Schaffung von Planungsrecht für das Hauptverwaltungsgebäude der Sparkasse Marburg-Biedenkopf mit 300 Arbeitsplätzen.
Auf bereits versiegelten und momentan untergenutzten, zur Gewerbenutzung festgesetzten Flächen, soll der Auftakt der städtebaulichen Entwicklung am südlichen Stadtrand zwischen Cappeler Straße und Südspange erfolgen. Die erschlossene Fläche erfährt eine Aufwertung, indem vollversiegelte Bereich entsiegelt und Aufenthaltsmöglichkeiten geschaffen werden. Neben der reinen Wohnnutzung in den oberen Geschossen des verdichteten städtischen Wohnungsbaus werden in der Erdgeschosszone weitere nichtstörende Nutzungen zugelassen, um dem urbanen Charakter zu entsprechen und zu einer weiteren Aufwertung des Plangebietes zu führen.
Das Bauleitplanverfahren dient der Innenentwicklung und wird daher im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Umweltprüfung durchgeführt. Belange des Immissionsschutzes (Schallgutachten), des Natur- bzw. Artenschutzes werden im Verfahren abgearbeitet. Im Zuge der Bebauungsplanänderung sind auch die von der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 30.09.2022 beschlossenen Leitlinien zum klimaneutralen und sozialverträglichen Bauen sowie zur klimaneutralen und klimawandelangepassten Flächennutzung zu berücksichtigen, außerdem das seit 2022 vorliegende gesamtstädtische Klimaanpassungskonzept. Entsprechende Festsetzungen sieht der Bebauungsplan-Vorentwurf vor; diese sind in der Begründung zum Bebauungsplan-Vorentwurf ausführlich dargelegt.
Die Umsetzung der Planung soll über einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB zwischen der Universitätsstadt Marburg und dem Vorhabenträger erfolgen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Planunterlagen in der Zeit vom 11. Juni bis einschließlich 28. Juni 2024 zur Einsicht im Foyer des Dienstgebäudes des Stadtbauamtes, Barfüßerstraße 11, 35037 Marburg, während der Dienstzeiten aushängen. Während dieser Frist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Ansprechpartner sind Florian Berkenkamp und Manuela Klug
Fachdienst Stadtplanung und Denkmalschutz
Tel.: 06421/2012067
Mail: florian.berkenkamp@marburg-stadt.de
bauleitplanung@marburg-stadt.de
Ansprechpartner/in
Frau Manuela Klug![]() | |
FachdienstleitungAmt / Bereich Fachdienst 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz (Leitung) Stadtverwaltung, Zimmer 044 // EG Barfüßerstraße 11 35037 Marburg Telefon: 06421 201-1643 Telefax: 06421 201-1636 E-Mail: stadtplanung@marburg-stadt.deE-Mail: Manuela.Klug@marburg-stadt.de | |
Herr Florian Berkenkamp![]() | |
Amt / Bereich Fachdienst 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz Stadtverwaltung, Zimmer 134 // 1. OG Barfüßerstraße 11 35037 Marburg Telefon: 06421 201-2067 Telefax: 06421 201-1636 E-Mail: stadtplanung@marburg-stadt.deE-Mail: Florian.Berkenkamp@marburg-stadt.de |
Dokumente
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1. Übersichtsplan (261 kB) |
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2. Vorentwurf Bebauungsplan (2 MB) |
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3. Begründung (5 MB) |
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4. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (246 kB) |