hier: Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung
Der Stadtverordnete Herr Lukas Ramseier, Wahlvorschlag der Partei Bündnis 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE), legte sein Mandat mit Wirkung zum 31.03.2024 nieder.
Gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in der zurzeit gültigen Fassung rückt die*der nächste noch nicht berufe Bewerber*in des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen in die Vertretungskörperschaft nach. Der nächste noch nicht berufene Bewerber Herr Dr. Christian Dorsch hat auf sein Mandat unwiderruflich verzichtet. Daher rückt in die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg nach:
Herr Peter Reckling, 35041 Marburg.
Gegen diese Feststellungen kann jede wahlberechtigte Person des entsprechenden Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin der Universitätsstadt Marburg, Barfüßerstraße 50, 1. Stock, Zimmer 122, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 Hessisches Kommunalwahlgesetz).
Marburg, 25.06.2024
Die Wahlleiterin
der Universitätsstadt Marburg
gez.
Dr. Nicole Pöttgen
Ltd. Magistratsdirektorin