hier: Nachrücken in den Ortsbeirat
Das Mitglied des Ortsbeirates Moischt, Herr Gerhard Wacker, Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), legte sein Mandat mit Wirkung zum 30.04.2024 nieder.
Gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz in der zurzeit gültigen Fassung rückt die*der nächste noch nicht berufene Bewerber*in des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen in die Vertretungskörperschaft nach.
Daher rückt in den Ortsbeirat des Ortsbezirks Moischt nach:
Frau Sylvie Denke, 35043 Marburg.
Gegen diese Feststellungen kann jede wahlberechtigte Person des entsprechenden Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10 000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin der Universitätsstadt Marburg, Barfüßerstraße 50, Zimmer 122, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 KWG).
Marburg, 25.06.2024
DIE WAHLLEITERIN
DER UNIVERSITÄTSSTADT MARBURG
gez.
Dr. Nicole Pöttgen
Ltd. Magistratsdirektorin