Aufgrund des § 5 Abs. 2 der Satzung für die Volkshochschule der Universitätsstadt Marburg vom 23.11.2016 hat der Magistrat in seiner Sitzung am 06.05.2024 folgenden I. Nachtrag zur Honorarordnung für die Volkshochschule der Universitätsstadt Marburg
beschlossen:
I.
In § 2 Nr. 1.1 wird „27,00 €“ durch „30,00 €“ sowie „29,00 €“ durch „32,00 €“ ersetzt.
II.
Dieser I. Nachtrag tritt am 26. August 2024 in Kraft.
Marburg, den 13.06.2024
Der Magistrat
der Universitätsstadt Marburg
gez.
Dr. Thomas Spies
Oberbürgermeister