Präambel Diese Geschäftsordnung regelt die Geschäftsverteilung innerhalb der Betriebsleitung des Eigenbetriebes „Dienstleistungsbetrieb der Stadt Marburg“ (DBM), sofern zwei oder mehr Personen als Betriebsleitung benannt sind. Die Aufgaben der übrigen Verwaltungsorgane des Eigenbetriebes DBM, die sich aus der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb DBM, dem Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) und der Hessischen Gemeindeordnung ergeben, bleiben unberührt und gehen dieser Geschäftsordnung vor. Aufgrund von § 3 Abs. 2 EigBGes in Verbindung mit § 2 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb DBM wird mit Zustimmung der Betriebskommission folgende Geschäftsordnung für die Betriebsleitung des Eigenbetriebes DBM durch den Magistrat der Universitätsstadt Marburg erlassen: |
§ 1 Betriebsleitung Die als Betriebsleitung bestellten Personen führen den Eigenbetrieb in gemeinschaftlicher Verantwortung für den gesamten Geschäftsbetrieb. Ungeachtet dessen legt diese Geschäftsordnung Aufgabenbereiche fest, die einzelnen Personen zugeordnet sind.
§ 2 Aufgabenbereiche der Betriebsleitung
(1) Die Betriebsleitung ist untereinander zu kollegialer Zusammenarbeit und laufender gegenseitiger Unterrichtung verpflichtet. Dies gilt insbesondere für die Angelegenheiten, die beide Aufgabenbereiche berühren. Gemeinsam ist sie zuständig für die Unterrichtung der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters bzw. des/der Vorsitzenden der Betriebskommission, der Stadtverordnetenversammlung und der Betriebskommission – soweit sich die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister dies nicht selbst vorbehält – über alle wichtigen Angelegenheiten.
(2) Jede Person der Betriebsleitung ist unbeschadet ihrer Mitverantwortung für die Gesamtbetriebsleitung im Besonderen zuständig für: a) Betriebsleitung für den operativen Aufgabenbereich
b) Betriebsleitung für den strategischen Aufgabenbereich
§ 3 Inkrafttreten Dieser Geschäftsordnung hat die Betriebskommission des Eigenbetriebes am 16.04.2024 zugestimmt. Sie tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
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2. Ergebnis der Abschlussprüfung Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Theobald Jung Scherer AG hat den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Dienstleistungsbetriebes der Stadt Marburg für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 geprüft.
3. Öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses und Lageberichtes Jahresabschluss und Lagebericht des Dienstleistungsbetriebes der Stadt Marburg für das Geschäftsjahr 2022 werden in der Zeit vom 12.02.2024 bis 23.02.2024 in der Verwaltung des Dienstleistungsbetriebes der Stadt Marburg, Am Krekel 55, während der Dienstzeit öffentlich ausgelegt.
Marburg, den 29.04.2024
Der Magistrat der Universitätsstadt Marburg
gez. Dr. Thomas Spies Oberbürgermeister
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