Gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) vom 23. November 2006 (GVBl. I S. 606), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2019 (GVBl. I S. 434), wird abweichend von den Ladenschlusszeiten des § 3 Abs. 2 Nr. 1 HLöG folgendes bestimmt: |
1. |
Aus Anlass der Veranstaltung „37. Oktoberfest im Kaufpark Wehrda“ wird die Öffnung der Verkaufsstellen in dem nachstehend aufgeführten Geltungsbereich am Sonntag, 29. September 2024, von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr, für den geschäftlichen Verkehr mit Kundinnen*Kunden freigegeben. |
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Der Geltungsbereich umfasst im |
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Kaufpark Wehrda alle auf dem beigefügten Plan innerhalb und auf der Markierung liegenden Straßenzüge. |
Die Lebensmittelmärkte sind von der Sonntagsöffnung ausgenommen und bleiben geschlossen. |
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2. |
Die Bestimmungen und Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes, des Mutterschutzgesetzes, des Jugendarbeitsschutzgesetzes bleiben unberührt. |
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3. |
Diese Allgemeinverfügung tritt einen Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung auf der Internetseite der Stadt Marburg (www.marburg.de) in Kraft. |
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Gründe |
Der Kaufpark Wehrda fühlt sich der Tradition des Oktoberfestes sehr verbunden und bietet den Marburger Bürger*innen sowie den Einwohner*innen des Umlandes seit mehr als drei Jahrzehnten immer am letzten Wochenende im September „ein Marburger Oktoberfest“.
Ein umfangreiches Programm auf den Flächen zwischen den Unternehmen des Kaufparks Wehrda sorgt für ein großes Volksfestgefühl. Das Fest ist ein Treffpunkt und sozialer Integrationsort, wo bei Live-Musik, Kulinarik und buntem Unterhaltungsprogramm das Zusammengehörigkeitsgefühl gefördert wird. Für die Bewohner*innen der Stadtteile Wehrda und Waldtal ist das „Oktoberfest im Kaufpark Wehrda“ seit Jahren ein fester Bestandteil des Jahreskalenders. Es dient dazu, den Bezug zum jeweiligen Stadtteil zu festigen und das Sozialleben zu fördern. Die Lahnwerkstätten, die als großer Arbeitgeber für behinderte Menschen im Kaufpark Wehrda verortet sind, koppeln zudem ihren jährlichen Tag der offenen Tür an das Oktoberfest. Für diese Menschen stellt sich die Veranstaltung einen wichtigen Bezugspunkt dar, der Samstag und Sonntag zahlreiche zusätzliche Besucher*innen erwarten lässt. Die Veranstaltung stellt einen wichtigen Bezugspunkt dar, der Samstag und Sonntag zahlreiche zusätzliche Besucher*innen erwarten lässt. Speisen- und Getränkestände runden mit einem vielfältigen gastromischen Angebot das ausgeprägte Programm ab, welches sich an alle Altersstufen richtet.
Die kleinen Gäste kommen u. a. durch Karussells, Trampolins, Torwand-Schießen, Kinderschminken und vieles mehr auf ihre Kosten.
Die Veranstaltung „37. Oktoberfest im Kaufpark Wehrda“ ist hinsichtlich seiner Zielgruppe breit aufgestellt. Es legt den Fokus auf Familien mit Kindern, spricht durch seine Traditionalität aber auch ältere Bevölkerungsteile und insbesondere die Vereine an.
Die Sonn- und Feiertage genießen als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung den Schutz des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Hessen. Die Städte und Gemeinden sind aus Anlass von Märkten, Messen oder besonderen örtlichen Ereignissen (Anlassereignisse) berechtigt, abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 HLöG die Öffnung von Verkaufsstellen an jährlich bis zu vier Sonn- und Feiertagen freizugeben, wenn die öffentliche Wirkung des Anlassereignisses gegenüber der typisch werktäglichen Geschäftigkeit der Ladenöffnung im Vordergrund steht, die Öffnung in einem engen zeitlichen und räumlichen Bezug zum Anlassereignis steht und erwartet werden kann, dass das Anlassereignis einen Besucherstrom anzieht, der die bei einer alleinigen Öffnung der Verkaufsstellen zu erwartende Zahl der Ladenbesucher*innen übersteigt; dies kann in der Regel bei Anlassereignissen mit einem voraussichtlich beträchtlichen Besucherstrom vermutet werden. |
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Rechtsbehelfsbelehrung |
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Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Universitätsstadt Marburg, FD Gefahrenabwehr und Gewerbe, Frauenbergstraße 35, 35039 Marburg Widerspruch erhoben werden. |
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Marburg, 29. Juni 2024 |
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Der Magistrat der |
Universitätsstadt Marburg |
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Dr. Thomas Spies |
Oberbürgermeister |