Zuschuss zur Förderung von Mehrwegwindeln.
Aktualisierung vom 09.04.2024: Der Windelzuschuss ist für das Jahr 2024 ausreichend verfügbar. Nutzen Sie zur Beantragung unseren Online-Service.
Der Zuschuss beträgt 76 Euro und wird in Form von Marburg Gutscheinen ausgezahlt.
Als Unterstützung für die etwas höheren Anfangsinvestitionen will die Universitätsstadt Marburg den Verbraucher*innen die Entscheidung erleichtern, diese Systeme zu erproben: Haushalte mit Wohnsitz in der Universitätsstadt Marburg, die zukünftig die Windeln selbst waschen wollen, erhalten pro Kind einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 76 Euro.
Wichtig: der Betrag muss voll ausgeschöpft werden. Das heißt sie müssen Rechnungen in Höhe von mindestens 76 Euro einreichen (aufgrund der Stückelung der Marburg Gutscheine).
"Mehrwegwindel-Förderung - Wie erhalte ich sie?"
Haushalte mit Wohnsitz in der Universitätsstadt Marburg mit Kleinkindern oder inkontinenten Personen, können den Zuschuss für die Nutzung von Mehrwegwindeln und Wickelsystemen per Online Antrag (siehe oben) erhalten. Bitte beachten Sie, dass nur Neuware bezuschusst wird! Auf den Quittungen sind: die Produkte, der Name und möglichst Anschrift des Käufers/Käuferin einzutragen (Quittungen kann auch der Einzelhandel ausstellen).
Hinweise zum Online-Handel
Quittungen von regulären Einzelhändlern mit Sitz in Deutschland werden akzeptiert, wenn aus den Quittungen klar die gekauften Produkte hervorgehen. Zudem müssen die Angaben (Name, Anschrift) zu Empfänger*in mit den Antragsteller*innen-Daten übereinstimmen.
Aufgrund der mitunter langen Rückgabefristen beim Online-Handel (Voraussetzung: mit Sitz in Deutschland) muss eine schriftliche Bestätigung vorgelegt werden, dass die Ware eingesetzt und nicht zurückgegeben wird.
Bitte bedenken Sie bei jedem Online Einkauf den ökologischen Aspekt: Online-Einkäufe führen zu verstärktem Verkehrsaufkommen und in Folge zur Belastung unserer Luft. Sie sorgen zudem vermehrt für Verpackungsabfälle.
Nutzen Sie bitte unser digitales Antragsformular (siehe Anfang dieser Seite). Um es auszufüllen, benötigen wir von Ihnen:
- Ihre Adressdaten
- Kopie/Scan der Geburtsurkunde
- Persönlich adressierte Quittungen/Kaufbelege/Rechnungen (können auch vom Einzelhandel ausgestellt werden)
- ggf. für Rückfragen: Mailadresse/Telefonnummer
Es besteht kein Anspruch auf die Zahlung des Zuschusses. Sollten die vorgesehenen Mittel im Haushalt verausgabt sein, wird der Zuschuss ausgesetzt.