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Straßenmusik

Allgemeine Informationen

In der Stadt Marburg wird die Straßenmusik als kulturelle Bereicherung und belebendes Element der Fußgängerzonen betrachtet. Doch durch Musiklärm können auch Belästigungen von Anwohnern und Passanten entstehen.

Bevor Sie in Marburg Straßenmusik darbieten, bedarf es der Einholung einer Sondernutzungserlaubnis.

Diese erhalten Sie gebührenfrei von Montag bis Freitag, in der Zeit von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr in der Oberstadtwache, Markt 8, 35037 Marburg.

Grundsätzlich darf durch die Straßenmusik keine Störung oder Beeinträchtigung stattfinden!

Mit den nachstehenden Ausführungen wird erläutert, wann bzw. wie eine Beeinträchtigung vermieden werden kann:

  • Straßenmusik darf, beginnend mit jeder vollen Stunde, eine halbe Stunde lang dargeboten werden. Nach einer halben Stunde Spielzeit ist der Standort zu wechseln und der neue Standort muss außerhalb der Hörweite des alten Standortes liegen.
  • Nach einem Standortwechsel dürfen an gleicher Stelle für eine halbe Stunde keine anderen Straßenmusikanten auftreten.
  • Die Musikdarbietungen sind durch regelmäßige Pausen zu unterbrechen.
  • Bei der Nutzung lärmintensiver Instrumente wie z.B. Posaunen, Trommeln, Trompeten o. ä. bitten wir auf regelmäßige Pausen zu achten.
  • Tonwiedergabegeräte und/oder Lautsprecheranlagen dürfen nicht genutzt werden.

Musiziert werden darf an folgenden Standorten in der Zeit von Montag bis Samstag von 09.00 bis 19.00 Uhr:

  1. Obere Gutenbergstraße / Augustinerbrunnen
  2. Barfüßerstraße / Heumarkt
  3. Marktplatz / Marktbrunnen
  4. Wettergasse / Marktgasse
  5. Wettergasse / Wasserscheide
  6. Steinweg / Plantage
  7. Bahnhofstraße / Hauptbahnhof
  8. Rudolphsplatz / Brunnen

Das Musizieren an Sonn- und Feiertagen und außerhalb der oben genannten Standorte ist verboten.

Der Magistrat der Stadt Marburg bittet, diese Regelungen zu beachten. Die Ordnungskräfte haben das Recht, die Straßenmusik zu unterbinden, wenn die getroffenen Regelungen nicht eingehalten werden.

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Zusätzliche Informationen zum Seiteninhalt

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Infospaltenblock auf- und zuklappenAnsprechpartner/-in

  • Frau KahlStandort anzeigenAmt / Bereich
    Fachdienst 35 - Sicherheit und Verkehrsüberwachung
    Oberstadtwache
    Markt 8
    35037 Marburg
    Telefon: 06421 201-1890
    E-Mail: E-Mail:

    Aufgaben
    Oberstadtwache,
    Sondernutzungserlaubnisse

  • Fachdienst 35 - Sicherheit und VerkehrsüberwachungStandort anzeigenStadtbüro
    Frauenbergstraße 35
    35039 Marburg
    Telefon: 06421 201-1832
    Telefax: 06421 201-1593
    E-Mail:

    Öffnungszeiten:
    Montag, Mittwoch und Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag von 15:00 - 18:00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Parkmöglichkeiten:
    direkt beim Gebäude vorhanden

    Öffentliche Verkehrsmittel:
    Haltestelle "Stadtbüro"

    Behindertenparkplatz:
    vorhanden

    Angaben zur Barrierefreiheit:
    eingeschränkt zugängig

    Bargeldzahlungen im Stadtbüro künftig nur noch in Ausnahmefällen
    Aus Gründen der Sicherheit werden im Stadtbüro und allen Fachdiensten des Hauses „Frauenbergstraße 35“ (u.a. Standesamt, Ausländerbehörde, Gewerbe) ab dem 1. Juni 2019 Barzahlungen nur noch in Ausnahmefällen an einem Kassenautomaten im Foyer angenommen. Sie können dafür an allen Schaltern bequem mit Ihrer EC/Girocard bezahlen.

    Unsere primäre Aufgabe ist die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs.
    Mit unseren Außendienstmitarbeitern/-innen kontrollieren wir die Einhaltung der Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung.

    Haben Sie ein "Knöllchen" bekommen, sind Sie "geblitzt" worden, wurde Ihr Fahrzeug abgeschleppt oder sollten Sie allgemeine Fragen zur Straßenverkehrsordnung haben, so können Sie sich mit uns in Verbindung setzen.

    Unsere Mitarbeiter/-innen sind zudem zuständig, wenn Sie

    • eine Demonstration oder Kundgebung durchführen/anmelden
    • mit Plakaten für Ihre Veranstaltung werben
    • Flyer verteilen
    • Werbeauslagen oder einen Informationsstand aufstellen
    • einen Freisitz (Aufbau von Tischen und Stühlen) einrichten
    • Fundtiere melden

    möchten.

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