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Amtsbestattung

Allgemeine Informationen

Bei einem Sterbefall in der Familie sind grundsätzlich sämtliche Angehörige ersten und zweiten Grades in der Pflicht, die Leichenschau, sowie die anschließende Bestattung der oder des Verstorbenen bei einem Bestatter ihrer Wahl unverzüglich in die Wege zu leiten. Hierzu zählen der Ehegatte, bzw. Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel und Geschwister, sowie Adoptiveltern und Adoptivkinder. Sollten die o.g. Angehörigen ihrer Pflicht zur Bestattung nicht nachkommen bzw. nicht nachkommen können, so ist die Ordnungsbehörde in der Pflicht, die notwendigen Sorgemaßnahmen zu veranlassen.

Die dafür anfallenden Kosten zzgl. Gebühren werden in diesem Fall im Nachgang den bestattungspflichtigen Angehörigen in Rechnung gestellt.

Rechtsgrundlage

Die Maßnahmen der Gefahrenabwehrbehörde in diesem Bereich sind im Hessischen Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG), sowie im Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) und dem Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HessVwVG) geregelt.

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Infospaltenblock auf- und zuklappenAnsprechpartner/-in

  • Frau NaumannStandort anzeigenSachbearbeitungAmt / Bereich
    Fachdienst 35 - Sicherheit und Verkehrsüberwachung
    Stadtbüro, Zimmer 131 // 1. OG
    Frauenbergstraße 35
    35039 Marburg
    Telefon: 06421 201-1853
    E-Mail: E-Mail: Beruf: Sachbearbeiterin

    Aufgaben
    Sterbefälle

  • Fachdienst 35 - Sicherheit und VerkehrsüberwachungStandort anzeigenStadtbüro
    Frauenbergstraße 35
    35039 Marburg
    Telefon: 06421 201-1832
    Telefax: 06421 201-1593
    E-Mail:

    Öffnungszeiten:
    Montag, Mittwoch und Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag von 15:00 - 18:00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Parkmöglichkeiten:
    direkt beim Gebäude vorhanden

    Öffentliche Verkehrsmittel:
    Haltestelle "Stadtbüro"

    Behindertenparkplatz:
    vorhanden

    Angaben zur Barrierefreiheit:
    eingeschränkt zugängig

    Bargeldzahlungen im Stadtbüro künftig nur noch in Ausnahmefällen
    Aus Gründen der Sicherheit werden im Stadtbüro und allen Fachdiensten des Hauses „Frauenbergstraße 35“ (u.a. Standesamt, Ausländerbehörde, Gewerbe) ab dem 1. Juni 2019 Barzahlungen nur noch in Ausnahmefällen an einem Kassenautomaten im Foyer angenommen. Sie können dafür an allen Schaltern bequem mit Ihrer EC/Girocard bezahlen.

    Unsere primäre Aufgabe ist die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs.
    Mit unseren Außendienstmitarbeitern/-innen kontrollieren wir die Einhaltung der Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung.

    Haben Sie ein "Knöllchen" bekommen, sind Sie "geblitzt" worden, wurde Ihr Fahrzeug abgeschleppt oder sollten Sie allgemeine Fragen zur Straßenverkehrsordnung haben, so können Sie sich mit uns in Verbindung setzen.

    Unsere Mitarbeiter/-innen sind zudem zuständig, wenn Sie

    • eine Demonstration oder Kundgebung durchführen/anmelden
    • mit Plakaten für Ihre Veranstaltung werben
    • Flyer verteilen
    • Werbeauslagen oder einen Informationsstand aufstellen
    • einen Freisitz (Aufbau von Tischen und Stühlen) einrichten
    • Fundtiere melden

    möchten.

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