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Abgeschlepptes Fahrzeug Auskunft erhalten

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Ihr Auto wurde behördlich abgeschleppt. Hier erfahren Sie mehr zum weiteren Fortgang.

Allgemeine Informationen

Das Abschleppen von falsch geparkten Fahrzeugen wird auch als "Umsetzung" bezeichnet. Fahrzeuge werden abgeschleppt, wenn konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen und dadurch insbesondere Verkehrsgefährdungen oder -behinderungen zu befürchten sind.  

Verfahrensablauf

Zuerst klären Sie bitte durch einen Anruf bei der Ansprechperson oder der Polizeidienststelle (Tel.: 06421 406-0), ob Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde.

Wenn Sie Ihr Auto beim Abschleppunternehmen abholen wollen, bringen Sie bitte Ihren Personalausweis und Fahrzeugschein mit. Die Firma Stauzebach befindet sich im Industriegebiet Marburg-Cappel:

Firma Stauzebach
Im Rudert 10
35043 Marburg

Tel.: 06421 43027
Fax.:06421 481924
E-Mail: info@auto-stauzebach.de

Die Kosten für die Abschleppmaßnahme können direkt beim Abschleppunternehmen gezahlt werden. Die Zahlung ist bar oder mit EC-Karte möglich.

An wen muss ich mich wenden?

Um den neuen Standort Ihres Fahrzeugs in Erfahrung zu bringen, wenden Sie sich an Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung. 

Voraussetzungen

Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Identitätsnachweis

Fahrzeugschein

Welche Gebühren fallen an?

In der Regel fallen für das Abschleppen eines Fahrzeugs Kosten an. Diese variieren.

Es entstehen Kosten für:

  1. Den Abschleppvorgang
  2. Die Verwaltungsgebühren
  3. Das Verwarngeld für das ordnungswidrig abgestellte Fahrzeug nach dem Tatbestandskatalog
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Zusätzliche Informationen zum Seiteninhalt

Infobereich

Infospaltenblock auf- und zuklappenAnsprechpartner/-in

  • Frau KochStandort anzeigenSachbearbeitungAmt / Bereich
    Fachdienst 35 - Sicherheit und Verkehrsüberwachung
    Stadtbüro, Zimmer 137 // 1. OG
    Frauenbergstraße 35
    35039 Marburg
    Telefon: 06421 201-1311
    E-Mail: E-Mail:

    Aufgaben
    Abschleppmaßnahmen und allg. Ordnungswidrigkeiten

  • Fachdienst 35 - Sicherheit und VerkehrsüberwachungStandort anzeigenStadtbüro
    Frauenbergstraße 35
    35039 Marburg
    Telefon: 06421 201-1832
    Telefax: 06421 201-1593
    E-Mail:

    Öffnungszeiten:
    Montag, Mittwoch und Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag von 15:00 - 18:00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Parkmöglichkeiten:
    direkt beim Gebäude vorhanden

    Öffentliche Verkehrsmittel:
    Haltestelle "Stadtbüro"

    Behindertenparkplatz:
    vorhanden

    Angaben zur Barrierefreiheit:
    eingeschränkt zugängig

    Bargeldzahlungen im Stadtbüro künftig nur noch in Ausnahmefällen
    Aus Gründen der Sicherheit werden im Stadtbüro und allen Fachdiensten des Hauses „Frauenbergstraße 35“ (u.a. Standesamt, Ausländerbehörde, Gewerbe) ab dem 1. Juni 2019 Barzahlungen nur noch in Ausnahmefällen an einem Kassenautomaten im Foyer angenommen. Sie können dafür an allen Schaltern bequem mit Ihrer EC/Girocard bezahlen.

    Unsere primäre Aufgabe ist die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs.
    Mit unseren Außendienstmitarbeitern/-innen kontrollieren wir die Einhaltung der Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung.

    Haben Sie ein "Knöllchen" bekommen, sind Sie "geblitzt" worden, wurde Ihr Fahrzeug abgeschleppt oder sollten Sie allgemeine Fragen zur Straßenverkehrsordnung haben, so können Sie sich mit uns in Verbindung setzen.

    Unsere Mitarbeiter/-innen sind zudem zuständig, wenn Sie

    • eine Demonstration oder Kundgebung durchführen/anmelden
    • mit Plakaten für Ihre Veranstaltung werben
    • Flyer verteilen
    • Werbeauslagen oder einen Informationsstand aufstellen
    • einen Freisitz (Aufbau von Tischen und Stühlen) einrichten
    • Fundtiere melden

    möchten.

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Wappen von Hessen links, mit Schriftzug Verwaltungsportal Hessen rechts.
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