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Abfall: Altpapier

Allgemeine Informationen

Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen ("Blauer Engel") verliehen.

Die Entsorgung von Papierabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

Altpapiersammlung in Marburg

In der Universitätsstadt Marburg wird das Altpapier in blau gefärbten Altpapiertonnen und Altpapiercontainern gesammelt.

Wenn die Kapazität der Gefäße einmal nicht ausreicht, können Sie Altpapier auch beim Servicehof Am Krekel kostenlos abgeben. Wenn die Altpapiergefäße regelmäßig nicht ausreichen, können weitere kostenlos angefordert werden.

Damit die Verwertung reibungslos funktioniert, dürfen keine Fremdstoffe in dem Altpapier enthalten sein.

Altpapier – richtig sortieren und sammeln
Zum Altpapier gehören beispielweise:
  • Zeitungen und Zeitschriften
  • Prospekte und Kataloge
  • Schreibpapiere
  • Schulhefte
  • Eierpappen
  • Verpackungen aus Pappe, Papier oder Karton

Nicht zum Altpapier gehören:
  • Organische Abfälle (Lebensmittel, Obst- und Gemüsereste, Gartenabfälle)
  • Textilien, Teppichreste, Automatten, Bekleidung
  • Kunststoffe, CD's, Plastikbehälter, Metallteile, Kunststofffolien
  • Dosen, Flaschen, Steine, Baustoffe, Kehricht
  • Holz, Windeln, Press-Spanplatten
  • Wachs, Bitumen- und ölhaltige Papiere
  • Verbundpapiere (Papiere mit Folien verbunden)
  • Tapeten
  • Flüssigkeitskarton (Milch- und Safttüten, Tiefkühlverpackungen)
  • Kohlepapier
  • Verdrecktes oder nasses Papier
  • Park- und Scheckkarten mit Magnetstreifen

 

Abholungstermine für Altpapier

Die Abholungstermine finden Sie auf dem Abfallkalender, der für jedes Jahr an alle Haushalte verteilt wird oder im Internet. Die Suche im Netz ist schnell und einfach.
Sie geben einfach die ersten Buchstaben des gesuchten Straßennamens ein und wählen aus der aufklappenden Liste aus. Die Abfuhrtermine für das Altpapier und andere Wertstoffe/Abfälle können Sie sich direkt anzeigen lassen, oder als Kalendarium ausdrucken. Sie haben zudem die Möglichkeit für einen E-Mail Service anzumelden, der Sie einen Tag vor einem Abfuhrtermin an das Rausstellen der entsprechenden Behältnisse erinnert. 

Abfallkalender online

Bei Reklamationen, z. B. wenn die Tonne nicht termingerecht geleert wurde, wenden Sie sich bitte direkt an den Abfallservice der Stadtwerke Marburg: (06421) 205 850

Altpapier selbst abgeben:

Wenn Sie einmalig ein größeres Aufkommen an Altpapier oder Kartons haben, können Sie diese Materialien auch selbst kostenlos abgeben:

Hierfür steht Ihnen der Servicehof Am Krekel (DBM) zur Verfügung.

Die Ortsbezeichnung/Anfahrt des Servicehof finden Sie ganz unten auf der Seite.

Zu wenig Platz in der Altpapiertonne?

Reicht der Platz in der Altpapiertonne regelmäßig nicht aus, können Grundstückseigentümer/innen auch kostenlos weitere Altpapiertonne beim Fachdienst Finanzservice formlos per Postkarte, Fax oder E-Mail beantragen.

Fachdienst Finanzservice
Markt 9, 35037 Marburg
Fax: (06421)  201-1578
steuer@marburg-stadt.de

Verfahrensablauf

Die Entsorgung von Papierabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über vorhandene Bringsysteme für Papierabfälle (zum Beispiel Abgabemöglichkeiten bei Recyclinghöfen, Containerdienste).

An wen muss ich mich wenden?

Bei Fragen zur Erfassung von Altpapier können Sie sich an Ihre Kommune bzw. die bei den Kommunen tätigen Abfallberater wenden.


Bei Fragen zur Altpapiereinsammlung in Marburg stehen Ihnen folgende Einrichtungen zur Verfügung:

Stadtwerke Abfallservice              

(06421) 205 850

Umwelttelefon

(06421) 201 1403

Welche Gebühren fallen an?

Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

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