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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Wahlen der STVV - VO/0057/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, für die zu bildende Betriebs-

kommission des DBM

 

4  Stadtverordnete,

4  wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrene Personen  und

2  Mitglieder der Personalvertretung des Dienstleistungsbetriebes

und die entsprechenden Stellvertreter*innen.

 

zu wählen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die Zusammensetzung der Betriebskommission ergibt sich aus § 6 des Eigenbetriebsgesetzes in Verbindung mit § 4 der Betriebssatzung des obengenannten Eigenbetriebes.

 

Das Eigenbetriebsgesetz bestimmt, dass die 2 Mitglieder des Personalrates und die 4 wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrenen Personen von der Stadtverordnetenversammlung nach den Grundsätzen des Mehrheitswahlrechts gewählt werden.

 

Die Wahl der 4 Stadtverordneten erfolgt nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts.

 

Besonders zu beachten ist § 13 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz:

 

Alle Dienststellen sollen bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Verwaltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien, soweit sie ein Entsendungs-, Bestellungs- oder Vorschlagsrecht haben, mindestens zur Hälfte Frauen berücksichtigen. Ausnahmen sind nur aus erheblichen Gründen zulässig, die aktenkundig zu machen sind.

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

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