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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - VO/0236/2021-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Seit wann liefen in welchen Fachdiensten die Planungen für das Hafenfest im August 2021?

 Durch den Veranstalter ist am 01.02.21 eine Vorabanfrage für die Nutzung der Flächen Elisabeth-Blochmann-Platz, Erlenring, Biegenstraße und Gerhard-Jahn-Platz für den Zeitraum 12. bis 16. Mai 2021 bzw. Ausweichtermin 02. bis 06. Juni 2021 beim Fachdienst Gefahrenabwehr und Gewerbe eingegangen. Diese wurde noch am gleichen Tage weitergeleitet an die Fachdienste Straßenverkehr und Sicherheit und Verkehrsüberwachung.

 Die Anfrage wurde am 23.02.21 um die Flächen Lahnwiesen und Messeplatz (Abstellplatz für Schausteller-Wohnwagen) ergänzt, da diese wie in den Vorjahren auch für die Veranstaltung vorgesehen waren. Am 23.02.21 wurde daher die Anfrage auch an den Fachdienst Grundstücksverkehr und den Fachdienst Umwelt, Klima  und Naturschutz, Fairer Handel gegeben. Die Flächenvergabe der Lahnwiesen erfolgt durch den Fachdienst Grundstücksverkehr. Da es sich um ein Landschaftsschutzgebiet handelt, ist zeitgleich der Fachdienst Umwelt, Klima- und Naturschutz, Fairer Handel eingebunden worden.

 Am 18.03.2021 teilte der Fachdienst Umwelt, Klima- und Naturschutz, Fairer Handel per Email mit, dass von dort für die Lahnwiesen eine Genehmigung in Aussicht gestellt werden kann, sofern es die Corona-Situation zulässt. Aufgrund der Corona-Pandemie konnte eine abschließende Planung jedoch nicht erfolgen.

 

 Am 05. Mai 2021 informierte der Veranstalter per Email den Oberbürgermeister, dass die Veranstaltung aufgrund der aktuellen Corona-Bestimmungen leider im Mai und Juni nicht stattfinden kann. Er bat zugleich um Genehmigung zur Durchführung des Hafenfestes 2021 für den Monat August 2021. Diese Email ging beim Fachdienst Sicherheit und Verkehrsüberwachung ein und wurde an die Fachdienste Gefahrenabwehr und Gewerbe, Grundstücksverkehr und Umwelt, Klima- und Naturschutz, Fairer Handel weitergeleitet.

 

2. Wann wurden die Stadtverordneten und die Stadtgesellschaft davon offiziell informiert?

 Die öffentliche Werbung für die Veranstaltung liegt ausschließlich beim Veranstalter. Der Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Brandschutz informiert die Stadtverordneten grundsätzlich nicht über Programme von Veranstaltungen.

 

3. Wann wurde das Programm öffentlich bekanntgemacht?

 Siehe Frage Nr. 2

 

4. Warum wurde das Hafenfest im Bereich des Lahnufers so extensiv ausgedehnt?

 Zur Zeit der Planungen (Anfang Juni 2021) hätte bei einer gleichzeitigen Teilnehmerzahl von mehr als 500 Personen eine Genehmigung durch das Gesundheitsamt erfolgen müssen. Bei der Planung und Umsetzung der Corona-Bestimmungen war das Gesundheitsamt des Landkreises Marburg-Biedenkopf somit zu beteiligen. Die Regelungen sahen vor, dass das Gelände eingezäunt werden sollte, um eine Kontaktnachverfolgung und Steuerung der Personen in Einbahnverkehr zu gewährleisten. Es wurde vorgegeben, dass je 10 qm nutzbare Freifläche eine Person eingelassen werden darf.  Die Ausdehnung erfolgte unter dem Aspekt, mehr Personen zur Veranstaltung zulassen zu können. Durch die Erweiterung ergab sich eine Fläche von rd. 15.000 qm, somit eine zulässige Personenzahl von 1.500.

 Der Veranstalter sollte sicherstellen, dass sich gleichzeitig nicht mehr Personen als zulässig auf dem Gelände aufhalten. Durch Änderung der Coronaschutzverordnung lockerten sich die Regeln dann ca. 1 – 2 Wochen vor der Veranstaltung auf max. 1.500 Personen, so dass es bis zu dieser Grenze keiner Genehmigung des Gesundheitsamtes bedurfte.

 

 

5. Waren dem Oberbürgermeister und dem Bürgermeister das Problem der 10-tägigen Dauerbeschallung bis 22 Uhr der Anwohner*innen bewusst, wie auch die die ganze Nacht durchgehende Lärmbelästigung beim Abbau der Anlagen und wenn ja, warum haben sie nicht dafür Sorge getragen, dass die Kirmes weit weg von der Wohnbevölkerung stattgefunden hat wie früher?

Und

6. Wussten der Oberbürgermeister und der Bürgermeister von den im Lahnufer aufgestellten schweren Fahrgeschäften samt schweren LKWs?

 

 Lärmbeschwerden über das Lahnvorland gibt es seit Jahren, und nicht nur zu den dort stattfindenden Veranstaltungen Hafenfest und 3 Tage Marburg. Das Stadtfest findet dort seit 1998 statt. Das Hafenfest wird seit 2010 auf den Lahnwiesen durchgeführt. Aufgrund der in den Vorjahren geführten Lärmbeschwerden einzelner Anwohner*innen wurden im Bereich zwischen Mensasteg und Luisa-Heuser-Brücke in den letzten 2 Jahren keine Stände mehr aufgestellt. Hauptproblem war seinerzeit der Biergarten mit Live-Musik, auf dem dann das Schülerband-Festival durchgeführt wurde. Der Biergarten mit Musikdarbietungen wurde weiter in Richtung Martin-Luther-Schule verlegt. Zum Schutz der Anwohner*innen wurde das Hafenfest auf täglich bis max. 22.00 Uhr beschränkt. Die Musikdarbietungen endeten um 21.30 Uhr. Die Einhaltung wurde durch die Stadtpolizei kontrolliert.

 

 Die Problematik der Nutzung der Lahnauen für größere (auch andere) Veranstaltungen ist dem Oberbürgermeister und Bürgermeister bekannt, sie ist seit vielen Jahren unverändert. Bislang gab es keine Initiativen einer Fraktion, die seinerzeit getroffene Abwägungsentscheidung für die Zurverfügungstellung der Lahnauen zu revidieren.

 Das Lahnufer wurde von 2011 bis 2019 für 5 bis 9 größere Veranstaltungen jährlich genutzt, in 2020 und 2021 bisher nur je eine Veranstaltung.

 

 

7. Warum konnten die schweren Fahrgeschäfte nicht auf befestigten Plätzen außerhalb der Lahnauen aufgestellt werden?

 Der Standort Messeplatz wird vom Veranstalter abgelehnt, da der Standort nicht attraktiv und die Durchführung dort unwirtschaftlich sei. Innerstädtisch sind keine ausreichend bemessenen, zusammenhängenden und befestigten Flächen vorhanden, so dass dort ohne die Nutzung der Lahnauen nur eine kleinere Veranstaltung umsetzbar wäre.

 

8. In wie weit waren die untere und obere Naturschutzbehörde in die Genehmigung einbezogen bzw. ist von deren Seite eine Genehmigung erteilt worden?

 Bei den ersten Planungen wurde die Untere Naturschutzbehörde über die beabsichtigte Veranstaltung informiert. Im März teilte die Untere Naturschutzbehörde per Email dem Fachdienst Gefahrenabwehr und Gewerbe mit, dass eine Genehmigung für das Lahnvorland in Aussicht gestellt werden kann. Am 02.07.2021 erfolgte aufgrund des dann konkreten Antrages für den Zeitraum August 2021 eine Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde, mit der nochmals auf die grundsätzliche Problematik eingegangen wurde. Die Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde an den Veranstalter erfolgte am 21.07.2021.

 

9. Wer war letztendlich für die Entscheidung, die Lahnauen für die schweren Fahrgeschäfte zur Verfügung zu stellen verantwortlich?

 Die Entscheidung, die Frühjahrsmesse auch auf den Lahnwiesen durchführen zu dürfen fiel 2011/2012 durch die damaligen Dezernenten Vaupel und Dr. Kahle. Das heutige Hafenfest ist quasi die Fortführung dieser Frühjahrsmesse.

 

10. Welche Schädigungen sind durch das Hafenfest in den Lahnauen eingetreten?

 Durch die Befahrung von LKW und die Aufstellung von Fahrgeschäften sind bei sehr feuchter Witterung in der Aufbauphase erhebliche Schäden an der Grasnarbe entstanden. Im Bereich der Aufstellflächen hat vor allem durch Fahrzeugbewegungen eine Bodenverdichtung stattgefunden. Die Porenstruktur des Bodens wird dadurch dauerhaft zerstört.  Auf den Flächen ist bereits durch die zahlreichen Fahrbewegungen in der Vergangenheit die Wasseraufnahmekapazität des Auenbodens erheblich heruntergesetzt und der Boden-Luft-Austausch vermindert gewesen. Dieser Effekt hat sich bei den nassen Witterungsverhältnissen beim Hafenfest noch erheblich verstärkt.

 Für den Baumbestand bedeutet die Bodenverdichtung eine erhebliche Beeinträchtigung des Wurzelwachstums und der Nährstoffverfügbarkeit, wodurch deren artgerechte Weiterentwicklung nachhaltig gestört ist, verstärkt möglicherweise durch den Eintrag von Mineralölen in den Boden.

 Ein Baum (Nr. 32) hat einen Anfahrschaden erlitten, dessen langfristige Auswirkung noch nicht absehbar ist.

 

11. Welche Maßnahmen sind zur Sanierung der Lahnauen vorgesehen?

 Mit der Reparatur der oberflächigen Schäden der Grasnarbe ist durch den Veranstalter begonnen worden. Bisher wurde eine maschinelle Auflockerung der oberen Bodenstruktur durchgeführt. Die beschädigten Flächen sind mit einer Gebrauchsrasenmischung eingesät. In der KW 35 bis 36 wird laut Angaben des Veranstalters eine abschließende Egalisierung der Flächen erfolgen, was bisher auf Grund der hohen Bodenfeuchte noch nicht möglich war.

 

 Maßnahmen zur Beseitigung von tiefen Bodenverdichtungen sind nicht umsetzbar.

 

12. Wie lange wird die Regenerierung der Lahnauen dauern?

 Die beschädigte Grasnarbe ist – in Abhängigkeit von der Witterung - voraussichtlich ab Mitte Oktober wieder voll nutzbar.

 Die Bodenverdichtungen sind vor allem durch Bodendruck der Fahrzeugbewegungen entstanden. Grundsätzlich kann der Boden die durch Verdichtung zerstörte Porenstruktur nicht mehr vollständig regenerieren, so dass die Funktion der Infiltration und die Bodenbelüftung auf Dauer geschädigt bleiben.

 

13. Mit welchen Kosten ist zu rechnen und wer trägt die Kosten?

 Die Kosten der Wiederherstellung trägt der Veranstalter.

 

 

 

 

Wieland Stötzel

Bürgermeister

 

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